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Teil von Gästeführungen organisieren, ein Leitfaden für Anbieter und Kommunen
Gästeführer Honorare: Sätze, Nebenkosten und Sozialabgaben
Gästeführer Honorare 2025: Stundensätze von 45 bis 90 Euro, Tagessätze bis 500 Euro, Nebenkosten, Scheinselbstständigkeit und Sozialabgaben im Überblick.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Stundensätze liegen üblicherweise zwischen 45 und 90 Euro, Tagessätze zwischen 280 und 500 Euro, jeweils netto.
- Fremdsprachen, Abendtermine und Gruppen über 25 Personen erhöhen den Satz um 20 bis 30 Prozent.
- Anfahrt, Eintritte, Material und Übernachtung sind Nebenkosten und werden getrennt abgerechnet.
- Weisungsbindung und feste Dienstpläne sind Kennzeichen der Scheinselbstständigkeit.
- Bei abhängiger Beschäftigung fallen Sozialabgaben an, im Minijob 28 Prozent pauschal plus Umlagen.
Stundensätze, Tagessätze und Pauschalen
Honorare für Gästeführer werden als Pauschale je Führung, als Stundensatz oder als Tagessatz vereinbart. Die Spanne ist groß, weil Ort, Gruppengröße, Sprache und Vorbereitungsaufwand stark schwanken.
Honorarsätze nach Leistung
Leistung
- Stunde, deutschsprachig
- 45 bis 70 Euro
- Stunde, Fremdsprache
- 60 bis 90 Euro
- Tagessatz bis 8 Stunden
- 280 bis 500 Euro
- Jede weitere Stunde
- 40 bis 60 Euro
- Vorbereitungsstunde
- 25 bis 40 Euro
Spanne netto
- Stunde, deutschsprachig
- Stunde, Fremdsprache
- Tagessatz bis 8 Stunden
- Jede weitere Stunde
- Vorbereitungsstunde
Für eine Stadtführung von 90 Minuten mit bis zu 25 Personen lassen sich 90 bis 160 Euro pro Gruppe ansetzen. Kleine Orte liegen am unteren Rand, Metropolen mit Fremdsprachenbedarf am oberen.
Wie viele Gäste und Betriebe den Markt tragen, zeigt das Statistische Bundesamt mit seinen Zahlen zum Tourismus in Deutschland.
| Leistung | Spanne netto |
|---|---|
| Stunde, deutschsprachig | 45 bis 70 Euro |
| Stunde, Fremdsprache | 60 bis 90 Euro |
| Tagessatz bis 8 Stunden | 280 bis 500 Euro |
| Jede weitere Stunde | 40 bis 60 Euro |
| Vorbereitungsstunde | 25 bis 40 Euro |
Ein Tagessatz deckt in der Regel maximal acht Stunden inklusive Pausen ab. Alles darüber ist Mehrarbeit und gehört als Zusatzposition in den Vertrag.
Zuschläge gehören als Prozentsatz in die Vereinbarung. Üblich sind 20 bis 30 Prozent für Fremdsprachen, Abendtermine nach 20 Uhr, Wochenenden und Gruppen über 25 Personen.
Eine neu erarbeitete Führung kostet 10 bis 20 Arbeitsstunden Vorbereitung. Wer sie nur einmal hält, rechnet die Vorbereitung in den Preis ein.
Gruppenführungen werden oft pauschal abgerechnet, weil die Teilnehmerzahl vorab feststeht. Einzelpersonen zahlen je nach Stadt 12 bis 25 Euro.
Scheinselbstständigkeit: Kriterien und Verfahren
Ob eine Tätigkeit selbstständig ist, entscheidet das Gesamtbild der Zusammenarbeit. Für Selbstständigkeit sprechen eigener Kundenkreis, eigene Angebote, freie Zeiteinteilung und unternehmerisches Risiko.
Kritisch sind feste Dienstpläne, tägliche Vorgaben zu Route und Inhalt sowie die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers. Feste Vergütung nach Stunden ohne eigenen Kalkulationsspielraum kommt hinzu.
Bestehen Zweifel, klärt die Deutsche Rentenversicherung Bund den Status im Statusfeststellungsverfahren. Die Broschüre zu Sozialabgaben und Honoraren für Gästeführer nennt die Abgrenzungskriterien.
Bei festgestellter Beschäftigung drohen Nachzahlungen, die bis zu vier Jahre zurückreichen, bei Vorsatz bis zu 30 Jahre.
Beispielrechnung für einen Tag in Euro
Ein Auftrag mit sechs Führungsstunden, deutschsprachig, macht die Kalkulation nachvollziehbar. Angenommen werden 55 Euro je Stunde.
Beispielrechnung Tageshonorar
- Honorar6 Stunden x 55 Euro = 330 Euro
- Anfahrt80 km x 0,30 Euro = 24 Euro
- Material und Kopien15 Euro
- Vorgestreckte Eintritte60 Euro
- Zwischensumme429 Euro
- Umsatzsteuer 19 Prozent81,51 Euro
- Gesamtbetrag510,51 Euro
Bei Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG entfällt die Umsatzsteuer. Seit 2025 gilt dafür eine Grenze von 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr.
Nebenkosten getrennt abrechnen
Nebenkosten gehören ausdrücklich in die Vereinbarung. Sonst bleiben Fahrtkosten, Eintritte und Parkgebühren am Gästeführer hängen.
- Anfahrt0,30 Euro je Kilometer mit dem eigenen Pkw, Bahnfahrt zweiter Klasse gegen Beleg.
- Eintritte und MuseumsführungenVorkasse durch den Gästeführer, Erstattung gegen Beleg.
- Übernachtung und Verpflegung bei Ganztagesaufträgengegen Rechnung.
- Material und TechnikPauschale von 10 bis 30 Euro je Auftrag.
- Wartezeit über 30 Minutenhalber Stundensatz.
Wer Gruppen führt, braucht eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden. Hinweise zu Sicherheit und Erster Hilfe gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung in ihren Vorschriften und Regeln.
Rechnungen stellen Gästeführer mit 14 bis 30 Tagen Zahlungsziel. Bei öffentlichen Auftraggebern sind längere Laufzeiten üblich.
Sozialabgaben und Minijobs
Für echte Selbstständige zahlt der Auftraggeber keine Sozialabgaben. Bei abhängiger Beschäftigung sieht das anders aus.
Ein Minijob mit Verdienst bis 556 Euro im Monat wird pauschal abgerechnet. Es fallen 28 Prozent Gesamtsozialversicherungsbeitrag, Umlagen und 2 Prozent pauschale Lohnsteuer an.
Kurzfristige Beschäftigungen bis zu drei Monaten oder 70 Arbeitstagen bleiben sozialversicherungsfrei. Das gilt nur, wenn die Tätigkeit nicht berufsmäßig ausgeübt wird, was bei wiederkehrenden Führungen selten zutrifft.
Der Auftraggeber muss Beschäftigte anmelden und Beiträge abführen. Welche Pflichten als Arbeitgeber gelten, fasst die Bundesagentur für Arbeit zusammen.
Häufige Fragen
Was ist ein üblicher Stundensatz für Gästeführer?
Für deutschsprachige Führungen sind 45 bis 70 Euro netto üblich, für Fremdsprachen 60 bis 90 Euro. Vorbereitung und Anfahrt kommen als eigene Positionen dazu.
Wer zahlt Eintritte und Fahrtkosten?
Grundsätzlich der Auftraggeber. Kilometer werden mit 0,30 Euro erstattet, Eintritte gegen Beleg. Andere Regelungen gehören in den Vertrag.
Wann liegt Scheinselbstständigkeit vor?
Wenn der Auftraggeber Route, Zeiten und Ablauf vorgibt und der Gästeführer in die Arbeitsorganisation eingegliedert ist. Klärung bietet das Statusfeststellungsverfahren.
Welche Abgaben fallen bei einem Minijob an?
28 Prozent pauschaler Sozialversicherungsbeitrag, Umlagen und 2 Prozent Lohnsteuer. Die Verdienstgrenze liegt bei 556 Euro im Monat.
Wann gilt die Kleinunternehmerregelung?
Wenn der Umsatz 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr nicht übersteigt. Dann wird keine Umsatzsteuer berechnet.



