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Ausflugsangebote planen mit Kalkulation und Genehmigungen

Planung von Ausflugsangeboten: Kalkulationsposten, Beispielrechnung, Genehmigungen nach PBefG, Gewerbeordnung und kommunale Satzungen samt zuständigen Behörden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ausflugsverkehr gehört zum Gelegenheitsverkehr und ist nach § 42 PBefG genehmigungspflichtig.
  • Zuständig ist die nach Landesrecht bestimmte Genehmigungsbehörde, oft Landratsamt, kreisfreie Stadt oder Bezirksregierung.
  • Eine Erlaubnis nach § 34c GewO brauchen Ausflugsanbieter nicht, weil die Norm andere Tätigkeiten erfasst.
  • Ausflugsfahrten laufen mit 19 Prozent Umsatzsteuer; die Ermäßigung gilt nur im genehmigten Linienverkehr.
  • Kommunale Satzungen zu Busparkplätzen, Sondernutzung und Gästeführungen bestimmen den Zeitplan mit.

Nachfrage prüfen, bevor der Fahrplan steht

Ausflugsangebote planen heißt zuerst rechnen, dann drucken. Bevor ein Termin in den Prospekt geht, brauchen Sie eine Teilnehmerzahl, bei der die Fahrt die Kosten deckt. Dafür hilft der Blick auf Gästezahlen, Übernachtungen und Saisonverlauf im eigenen Gebiet. Das Statistische Bundesamt bündelt diese Angaben nach Kreisen und Monaten im Themenschwerpunkt Tourismus in Deutschland.

Prüfen Sie drei Nachfragequellen getrennt: Betriebsausflüge und Vereine aus der Region, Individualgäste über die Tourist-Information sowie Gruppen aus dem Ausland, die Hotels und Incoming-Agenturen anfragen. Jede Quelle bucht anders. Betriebe entscheiden früh im Jahr, Vereine oft acht bis zwölf Wochen vorher, Individualgäste kurzfristig.

Notieren Sie für jede geplante Tour den frühesten und den spätesten Buchungseingang einer vergleichbaren Fahrt. Diese Spanne bestimmt, wann Werbung läuft und wann Sie absagen müssen. Wer die Schwelle kennt, setzt den Anmeldeschluss sauber.

Rechnen Sie mit der reinen Fahrzeit, nicht mit der Entfernung. 150 Kilometer Landstraße dauern deutlich länger als 150 Kilometer Autobahn. Ein Ziel, das mit Pausen und Lenkzeiten nicht in einen Tag passt, wird zum Zwei-Tages-Angebot mit Übernachtung. Diese Entscheidung fällt am Anfang der Planung, nicht im Verkauf.

Prüfen Sie außerdem die eigene Kapazität. Busse und Fahrer sind in Ferienzeiten knapp, und Ausflugstermine kollidieren mit Schul- und Linienverkehr. Ein Termin ohne verfügbaren Fahrer gehört nicht in den Katalog.

Vergleichen Sie zwei bis drei Wettbewerbsangebote auf derselben Strecke. Achten Sie auf Inklusivleistungen, Eintritte, Verpflegung und den Anmeldeschluss. Daraus entsteht Ihr Unterschied, etwa eine Führung außerhalb der regulären Öffnungszeiten.

Kalkulation: Posten, die den Preis tragen

Trennen Sie fixe und variable Kosten. Fix sind Leasing oder Abschreibung, Versicherung, Kfz-Steuer, HU, Wartung und Reifen. Variabel sind Kraftstoff, Maut, Fährgebühren sowie Stadt- und Busparkplatzgebühren. Pro Kilometer gerechnet lassen sich Fahrten unterschiedlicher Länge vergleichen.

Beim Personal zählt mehr als der Stundenlohn. Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit, Vor- und Nachbereitung des Fahrzeugs und die Lenk- und Ruhezeiten nach der EU-Verordnung 561/2006 gehören in die Rechnung. Berufskraftfahrer dürfen täglich neun Stunden fahren, zweimal pro Woche zehn Stunden.

Lange Tagesausflüge stoßen schnell an diese Grenze. Ist die Fahrzeit ausgereizt, brauchen Sie einen zweiten Fahrer, einen Ausweichbus oder eine Übernachtung. Diese Posten verändern den Preis je Gast deutlich.

Umlagen Sie Ihre Betriebsfixkosten auf die Fahrten. Miete, Werkstatt, Disposition und Verwaltung laufen weiter, auch wenn kein Ausflug stattfindet. Ein Zuschlag je Fahrt oder je Kilometer hält diese Kosten sichtbar.

Zum Leistungseinkauf gehören Eintritte, Führungen, Schifffahrten, Weinproben, Reservierungsgebühren und Trinkgelder. Fragen Sie bei jedem Leistungsträger Gruppenpreise, Zeitfenster und Stornofristen ab. Diese drei Angaben entscheiden später über die Wirtschaftlichkeit.

Reiseleiter und Gästeführer rechnen häufig nach Stunden oder Pauschale ab. Für fremdsprachige Gruppen kommen höhere Sätze und längere Einsatzzeiten hinzu. Klären Sie An- und Abreise der Reiseleitung und ob diese Kosten im Preis je Gast enthalten sind.

Zum Vertrieb zählen Provisionen für Reisebüros und Vermittler, Gebühren der Zahlungsdienstleister, Druckkosten, Buchungssystem und Telefonzeiten. Rechnen Sie außerdem Leerplätze ein. Wer mit voller Auslastung kalkuliert, arbeitet mit einer Zahl, die selten eintritt.

Für die Umsatzsteuer gilt der Regelsteuersatz von 19 Prozent. Die Ermäßigung von sieben Prozent greift nur im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen. Bündeln Sie Unterkunft, Eintritte und Fahrt zu einem Pauschalangebot, klären Sie die Behandlung als Reiseleistung mit der Steuerberatung.

Beispielrechnung: Tagesfahrt mit 40 Gästen

Die folgende Rechnung nutzt angenommene Werte. Eine Tagesfahrt umfasst 250 Kilometer, zehn Einsatzstunden und 40 verkaufte Plätze. Angesetzt werden 280 Euro für das Fahrpersonal, 325 Euro Fahrzeugkosten, 135 Euro Kraftstoff, 60 Euro für Maut und Busparkplatz sowie 480 Euro für Eintritte und Führung. Dazu kommen 90 Euro für Buchung und Kleinmaterial.

Die Selbstkosten liegen bei 1.370 Euro. Bei 40 Gästen sind das 34,25 Euro je Person netto. Mit 15 Prozent Aufschlag ergibt sich ein Nettopreis von 39,39 Euro, mit 19 Prozent Umsatzsteuer ein Verkaufspreis von 46,87 Euro je Gast.

Rechnen Sie die Gewinnschwelle mit. Nach Abzug des Eintritts von 12 Euro bleiben rund 27,39 Euro Deckungsbeitrag je Gast. Die fixen 890 Euro sind erst ab 33 verkauften Plätzen gedeckt. Bei 30 Gästen liegt der Nettoerlös bei etwa 1.182 Euro und damit unter den Kosten.

Prüfen Sie die Beispielrechnung mit Ihren eigenen Werten aus dem letzten Geschäftsjahr. Nur so sehen Sie, ob der Aufschlag trägt oder ob Gemeinkosten fehlen.

Legen Sie vor dem Verkaufsstart fest, was bei Unterschreitung passiert: kleinerer Bus, neuer Termin, gekürzte Leistungen oder Absage. Entscheiden Sie das, bevor die ersten Anmeldungen eingehen.

Buchung, Vertrieb und Wartelisten einrichten

Ein Ausflug verkauft sich über mehrere Wege: Schalter der Tourist-Information, Telefon, Website, Reisebüro und Gruppenanfrage per E-Mail. Halten Sie die Plätze in einem System zusammen, sonst doppelt sich der Verkauf. Buchungssysteme für Touren und Aktivitäten wie Bókun, FareHarbor oder Regiondo arbeiten mit Zeitfenstern, Gruppenpreisen und Wartelisten.

Hinterlegen Sie je Termin eine Mindestteilnehmerzahl und ein Anmeldeschlussdatum. Beides muss im System stehen, nicht nur im Prospekt. Sinkt die Zahl der Anmeldungen unter die Schwelle, lösen Sie automatisch eine Warnung aus.

Regeln Sie Anzahlung und Restzahlung schriftlich. Üblich sind eine Anzahlung bei Buchung und der Rest kurz vor der Fahrt. Bei Absage durch den Gast brauchen Sie klare Stornostufen, bei Absage durch Sie eine schnelle Erstattung.

Planen Sie Wartelisten für ausgebuchte Termine. Ein zweiter Bus lohnt sich oft, sobald eine Warteliste die halbe Fahrzeugkapazität erreicht. Prüfen Sie vorher, ob Fahrer und Genehmigung das zusätzliche Fahrzeug abdecken.

Für Gruppenanfragen lohnt ein eigenes Formular mit Abfrage von Termin, Teilnehmerzahl, Sprache, Verpflegung und Barrierefreiheit. Diese Angaben sparen später Telefonate mit Leistungsträgern.

Angebote für Reisebüros brauchen klare Konditionen: Nettopreise, Provision, Freiplatzregel und Abrechnungsrhythmus. Ohne diese Angaben kalkuliert das Reisebüro mit eigenen Annahmen.

Anmeldungen enthalten personenbezogene Daten. Erheben Sie nur, was Sie für Fahrt, Abrechnung und Notfallkontakt brauchen, und löschen Sie die Daten nach den geltenden Fristen. Halten Sie Teilnehmerlisten schlank.

Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz

Ausflugsverkehr ist Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen. Wer Fahrgäste entgeltlich befördert, braucht eine Genehmigung. Die Grundlagen stehen im Personenbeförderungsgesetz, die Anforderungen für Gelegenheitsverkehre bündelt § 42 PBefG.

Wichtig ist die Abgrenzung zum Linienverkehr. Eine Fahrt mit veröffentlichtem Fahrplan, festen Haltestellen und Zustieg für jedermann ist Linienverkehr und braucht eine andere Genehmigung. Ein Ausflug mit geschlossenem Teilnehmerkreis, gemeinsamer Route und Rückkehr zum Ausgangspunkt bleibt Gelegenheitsverkehr.

Eine Stadtrundfahrt mit Verkauf einzelner Tickets an Haltestellen kann als Linienverkehr gelten. Klären Sie solche Fälle vorab mit der Genehmigungsbehörde, statt sie nachträglich zu erklären.

Für den Antrag brauchen Sie Angaben zum Betrieb und zu den Fahrzeugen, die eingesetzt werden. Die Behörde prüft unter anderem die Zuverlässigkeit des Unternehmers sowie Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebs. Halten Sie Fahrzeugliste, Versicherungsnachweise und Verträge mit Leistungsträgern bereit.

Zuständig ist die nach Landesrecht bestimmte Genehmigungsbehörde. In Flächenländern ist das häufig das Landratsamt oder die Bezirksregierung, in kreisfreien Städten das Ordnungsamt, in Stadtstaaten eine Landesbehörde. Fragen Sie dort nach dem Verfahren, bevor Prospekte gedruckt werden.

Prüfen Sie, welche Fahrzeuge in Ihrer Genehmigung stehen. Setzen Sie für den Ausflug nur diese ein und melden Sie Änderungen an die Behörde, bevor die Fahrt startet.

Planen Sie Zeit ein. Genehmigungen werden befristet erteilt. Behörden beteiligen je nach Verfahren weitere Stellen, etwa Aufgabenträger und Verbände. Beantragen Sie die Verlängerung, bevor die alte Genehmigung ausläuft, sonst stockt der Betrieb.

Für Fahrten über die Grenze hinaus kommen weitere Erlaubnisse hinzu, etwa für den grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr. Klären Sie das mit der Genehmigungsbehörde und dem Zielland, sobald die Route feststeht.

Gewerberecht und kommunale Satzungen

Gewerberechtlich genügt für ein Busunternehmen die Anzeige des Gewerbes bei der Gemeindebehörde. Eine Erlaubnis nach § 34c GewO ist nicht nötig, weil diese Norm Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Wohnimmobilienverwalter betrifft. Verwechseln Sie das nicht mit den Nachweisen, die Ihre Genehmigungsbehörde verlangt.

Kommunale Satzungen bestimmen viele Details. Die Sondernutzungssatzung regelt Werbeaufsteller, Plakate und Infostände. Eine Busparkplatzordnung legt Gebühren und Anmeldepflichten fest. Gästeführerregelungen bestimmen, wer in bestimmten Häusern und Arealen führen darf.

Für Sondernutzungen verlangen viele Kommunen eine Anmeldung mit Vorlauf und erheben Gebühren. Rechnen Sie diese Positionen in die Kalkulation ein und fragen Sie nach ermäßigten Sätzen für gemeinnützige oder touristische Aktionen.

Für Mehrtagesreisen kann eine Beherbergungssteuer anfallen, wenn die Kommune eine entsprechende Satzung hat. Prüfen Sie das für jede Übernachtungsgemeinde einzeln, weil die Sätze unterschiedlich sind.

Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen brauchen eine Erlaubnis nach § 29 StVO, die die Straßenverkehrsbehörde erteilt. Bei Abendterminen kommt der Lärmschutz dazu, bei Wanderungen in Schutzgebieten die untere Naturschutzbehörde.

Sammeln Sie die Ansprechpartner an einer Stelle: Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde, Tourismus- oder Kulturamt, untere Naturschutzbehörde, Industrie- und Handelskammer und Verkehrsverbund. Notieren Sie zu jeder Behörde die Frist, die vor dem Termin zu halten ist.

Fahrer, Versicherung und Dokumentation

Fahrer im Gelegenheitsverkehr brauchen die Fahrerlaubnis der Klasse D, eine Grundqualifikation und regelmäßige Weiterbildung. Fahrerkarte und Fahrtenschreiber zeichnen die Lenkzeiten auf. Ohne aktuelle Karte darf der Fahrer nicht losfahren.

Prüfen Sie die Versicherungsdeckung, bevor die erste Fahrt verkauft wird. Zur Kfz-Haftpflicht gehören ausreichende Deckungssummen, dazu kommen Insassenunfallversicherung und eine Veranstalterhaftpflicht für geführte Touren. Gepäck und Ausrüstung sind je nach Angebot zusätzlich abzusichern.

Barrierefreie Angebote brauchen passende Fahrzeuge und längere Standzeiten an den Stationen. Klären Sie Stufen, Toiletten und Pausenorte vor der Ausschreibung, weil sonst Anmeldungen zurückgezogen werden.

Dokumentieren Sie jede Tour nachvollziehbar. Teilnehmerlisten, Fahrerzuordnung, Leistungsbestätigungen der Partner und Abrechnungen gehören in eine Akte. Bei Rückfragen von Behörden oder Gästen ist die Fahrt damit in wenigen Minuten erklärt.

In fünf Schritten zur Genehmigung

  1. Angebot festlegen: Route, Termin, Teilnehmerzahl, Inklusivleistungen und Preis je Gast.
  2. Kalkulation prüfen: Gewinnschwelle, Vorverkaufsstart, Anmeldeschluss und Stornoregeln festhalten.
  3. Unterlagen sammeln: Fahrzeugliste, Nachweise, Verträge mit Leistungsträgern und kommunale Anträge.
  4. Anträge stellen: Genehmigung nach PBefG und kommunale Erlaubnisse parallel einreichen.
  5. Nachhalten: Eingänge prüfen, Fahrer einteilen und nach der Fahrt die Nachkalkulation auswerten.

Reichen Sie die Anträge parallel ein, statt einen nach dem anderen. Ein Termin mit Datum und Zuständigkeit je Antrag verhindert, dass eine Frist untergeht.

Häufige Fragen

Brauche ich für eine Ausflugsfahrt eine Genehmigung?

Ja, wenn Sie Fahrgäste entgeltlich mit Kraftomnibussen befördern. Ausflugsverkehr gehört zum Gelegenheitsverkehr und ist genehmigungspflichtig. Die Genehmigung erteilt die nach Landesrecht zuständige Behörde.

Wann gilt eine Stadtrundfahrt als Linienverkehr?

Wenn ein veröffentlichter Fahrplan gilt, feste Haltestellen bedient werden und jeder zusteigen kann. Dann ist eine Linienverkehrsgenehmigung nötig. Bei geschlossenem Teilnehmerkreis bleibt es Gelegenheitsverkehr.

Welche Unterlagen verlangt die Genehmigungsbehörde?

Angaben zu Betrieb und Fahrzeugen, Nachweise zur Zuverlässigkeit sowie zur Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebs. Je nach Bundesland kommen weitere Unterlagen hinzu. Fragen Sie vorab nach der Checkliste der Behörde.

Wie kalkuliere ich Eintritte und Führungen?

Fragen Sie Gruppenpreise, Mindestteilnehmerzahlen, Zeitfenster und Stornofristen ab. Rechnen Sie Eintritte als variable Kosten je Gast, nicht als Pauschale.

Was mache ich, wenn zu wenige Gäste buchen?

Legen Sie die Gewinnschwelle vor dem Verkaufsstart fest und bestimmen Sie dort die Reaktion: kleinerer Bus, neuer Termin, gekürzte Leistungen oder Absage. Informieren Sie Angemeldete sofort und erstatten Sie gezahlte Beträge.

In diesem Leitfaden

  1. Ausflugsangebote kalkulieren: Kosten, Preis und MargeAusflugsangebote kalkulieren: Kosten für Bus, Eintritt, Reiseleitung und Versicherung in Euro, Beispielpreise und Margen inklusive Mehrwertsteuer, klar gerechnet.
  2. Wie Busunternehmen Ausflugsangebote mit Veranstaltern koordinierenAusflugsangebote Busunternehmen: So stimmen Disposition und Veranstalter Routen, Zeiten, Preise, Genehmigungen nach PBefG und Haftung ab, mit Beispielrechnung.
  3. Ausflugsangebote im Vergleich zu individuellen GästeprogrammenAusflugsangebote im Vergleich: Anbieterkategorien, Beispielpreise je Person, Planungsaufwand, Haftung und Zielgruppen für Tourismusorganisationen und Anbieter.
  4. Ausflugsangebote brauchen Genehmigungen und klare FristenGenehmigungen für Ausflugsangebote: Pflichten nach PBefG, zuständige Behörden je Bundesland und Kommune, Formulare, Nachweise und Fristen im Überblick.

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