Reiseveranstalter

Teil von Ausflugsangebote planen mit Kalkulation und Genehmigungen

Ausflugsangebote brauchen Genehmigungen und klare Fristen

Genehmigungen für Ausflugsangebote: Pflichten nach PBefG, zuständige Behörden je Bundesland und Kommune, Formulare, Nachweise und Fristen im Überblick.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ausflüge mit Omnibus oder Mietwagen zählen zum Ausflugsverkehr und brauchen eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz.
  • Die Genehmigung erteilt die nach Landesrecht zuständige Behörde, meist ein Regierungspräsidium oder eine Bezirksregierung.
  • Gewerbeanzeige, Betriebshaftpflicht und Nachweise zur Zuverlässigkeit laufen parallel zum Genehmigungsantrag.
  • Eine bundeseinheitliche Antragsfrist gibt es nicht, die Bearbeitungszeit legt die Behörde vor Ort fest.
  • Kommunale Erlaubnisse für Haltestellen und Sondernutzungen kommen je nach Ort hinzu.

Welche Genehmigung greift bei welchem Ausflug

Wer Gäste mit eigenen Bussen zu einem Ziel bringt und dort wieder abholt, betreibt Ausflugsverkehr. Dafür verlangt der Gesetzgeber eine Genehmigung; die Einzelheiten stehen in § 42 PBefG.

Reine Vermittlung von Ausflügen ohne eigenes Fahrzeug fällt nicht darunter. Sie kann aber als Reisevermittlung anderen Pflichten unterliegen, etwa der Absicherung von Kundengeldern.

Die Genehmigung knüpft an personenbezogene Voraussetzungen. Wer sie beantragt, muss zuverlässig, leistungsfähig und fachlich geeignet sein. Wechselt die Geschäftsführung, informieren Sie die Behörde.

Entscheidend ist die Abgrenzung zum Linienverkehr. Ausflüge ohne festen Fahrplan, mit Rückkehr zum Ausgangsort und ohne Bedienung eines Verkehrsnetzes gehören zum Gelegenheitsverkehr. Mit Mietwagen oder Pkw gilt die Genehmigungspflicht ebenfalls.

Stadtführungen zu Fuß fallen nicht unter das Personenbeförderungsgesetz. Hier greifen kommunale Regeln, etwa Gebühren für das Stehenbleiben an stark besuchten Plätzen.

Zuständige Behörden nach Ebene

Ebene Stelle Aufgabe
Bund Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Rahmendaten für den Tourismus, keine Einzelfallentscheidung
Bundesland Genehmigungsbehörde nach Landesrecht Genehmigung für Ausflugs- und Gelegenheitsverkehr
Kommune Gewerbe- und Ordnungsamt Gewerbeanzeige, Sondernutzung, Haltestellen

Welche Stelle zuständig ist, bestimmen die Länder. Das Personenbeförderungsgesetz überlässt ihnen die Festlegung; in Bayern sind es die Regierungen, in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen, in Stadtstaaten die Senatsverwaltungen.

Auf kommunaler Ebene kommt das Gewerbeamt ins Spiel. Dort geben Sie die Gewerbeanzeige ab, dort laufen Erlaubnisse für Sondernutzungen und Haltestellen.

Bei Ausflügen in Nationalparks, zu Schlössern oder auf Messegelände kommen Genehmigungen der jeweiligen Verwaltung hinzu. Eine zentrale Liste aller Genehmigungsbehörden gibt es nicht; die Landesministerien veröffentlichen ihre Zuständigkeiten in Rechtsverordnungen.

Fristen und Formulare in der Praxis

Eine gesetzliche Antragsfrist kennt das Gesetz nicht. Verbindliche Bearbeitungszeiten stehen weder im Personenbeförderungsgesetz noch in der Gewerbeordnung. Fragen Sie bei der Behörde nach ihren üblichen Zeiten und reichen Sie vollständige Unterlagen ein.

  1. Fall einordnen: eigener Bus, Mietwagen oder reine Vermittlung? Davon hängt ab, ob eine Genehmigung nötig ist.
  2. Nachweise sammeln: Führungszeugnis, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, Bescheinigung des Finanzamts, Betriebshaftpflicht, Fahrzeugliste.
  3. Gewerbe beim Gewerbeamt anzeigen, unverzüglich nach Betriebsbeginn, mit dem bundeseinheitlichen Formular GewA 1.
  4. Genehmigung bei der Landesbehörde beantragen, bevor der erste Ausflug startet.
  5. Kommunale Punkte klären: Sondernutzung für Haltestellen, Parkgenehmigungen an Ausflugszielen, Anmeldung bei Veranstaltungen.

Fristen entstehen im Betrieb, nicht im Antrag. Die Genehmigung wird befristet erteilt und muss vor Ablauf verlängert werden. Der Personenbeförderungsschein für Fahrer gilt nur für einen begrenzten Zeitraum. Omnibusse müssen jährlich zur Hauptuntersuchung.

Für Busfahrten gelten außerdem die Lenk- und Ruhezeiten der EU-Verordnung 561/2006. Ausflüge zu Großveranstaltungen brauchen oft eine frühzeitige Anmeldung beim Veranstalter und beim Ordnungsamt. Die IHK München hat Hinweise zu Kalkulation und Genehmigungen für Ausflugsangebote zusammengestellt.

Häufige Fragen

Wer erteilt die Genehmigung für einen Tagesausflug mit dem Bus?

Die nach Landesrecht bestimmte Genehmigungsbehörde, meist ein Regierungspräsidium oder eine Bezirksregierung. In Stadtstaaten ist es eine Senatsverwaltung.

Braucht ein Reisevermittler ohne eigene Busse eine Genehmigung?

Nein. Wer nur vermittelt und kein Fahrzeug stellt, betreibt keinen Ausflugsverkehr. Für Pauschalarrangements gelten die Pflichten des Reiserechts.

Welche Unterlagen verlangt die Behörde?

Geprüft werden Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung, dazu Betriebshaftpflicht, Fahrzeugliste und Personalnachweise.

Gilt die Genehmigung bundesweit?

Beantragt wird sie am Betriebssitz, sie gilt im Geltungsbereich des Personenbeförderungsgesetzes. Auflagen unterscheiden sich je nach Behörde.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Dazu schweigt das Gesetz. Vollständige Unterlagen verkürzen die Prüfung am ehesten; fragen Sie die Behörde nach ihren Erfahrungswerten.

Mehr aus Reiseveranstalter

Reiseveranstalter

Ausflugsangebote kalkulieren: Kosten, Preis und Marge

Ausflugsangebote kalkulieren: Kosten für Bus, Eintritt, Reiseleitung und Versicherung in Euro, Beispielpreise und Margen inklusive Mehrwertsteuer, klar gerechnet.

Reiseveranstalter

Wie Busunternehmen Ausflugsangebote mit Veranstaltern koordinieren

Ausflugsangebote Busunternehmen: So stimmen Disposition und Veranstalter Routen, Zeiten, Preise, Genehmigungen nach PBefG und Haftung ab, mit Beispielrechnung.

Reiseveranstalter

Ausflugsangebote im Vergleich zu individuellen Gästeprogrammen

Ausflugsangebote im Vergleich: Anbieterkategorien, Beispielpreise je Person, Planungsaufwand, Haftung und Zielgruppen für Tourismusorganisationen und Anbieter.

Reiseveranstalter

Buchungssysteme für Reiseveranstalter im Vergleich mit Anbietern und Preisen

Buchungssysteme für Reiseveranstalter: Anbieter wie Regiondo, bookingkit und FareHarbor im Vergleich mit Einstiegspreisen, Gebühren und Einrichtungsaufwand.