Reiseveranstalter
Teil von Buchungssysteme für Reiseveranstalter im Vergleich mit Anbietern und Preisen
Wie Reiseveranstalter Pauschalreisen kalkulieren und Preise bilden
Pauschalreisen kalkulieren: Kostenblöcke für Bus, Hotel, Eintritte und Reiseleitung, Beispielpreise je Person inklusive Mehrwertsteuer, dazu § 651a BGB.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Kalkuliert wird je Person und Reise, nicht je Gruppe.
- Vier Kostenblöcke bestimmen die Busreise: Bus, Hotel, Eintritte und Reiseleitung.
- Auf Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn entfallen im Beispiel 26 Prozent des Einkaufs.
- Bei Margenbesteuerung trägt nicht der Reisepreis, sondern die Marge die Umsatzsteuer.
- § 651a BGB legt fest, wann ein Pauschalreisevertrag vorliegt.
Welche Kostenblöcke in die Kalkulation gehören
Die Kalkulation beginnt beim Einkauf. Jeder Leistungsträger nennt einen Preis für seine Leistung, der Veranstalter rechnet ihn auf eine einheitliche Bezugsgröße um: die Person und die Reise. Gruppenkosten wie der Bus werden durch die erwartete Teilnehmerzahl geteilt. Vier Blöcke tragen bei Busreisen den größten Anteil.
| Kostenblock | Bezugsgröße | Ansatz je Person |
|---|---|---|
| Bus mit Fahrer und Standzeiten | je Reise, umgelegt | 78,00 Euro |
| Hotel, Doppelzimmer, zwei Nächte | je Person | 132,00 Euro |
| Eintritte und Führungen | je Person | 26,00 Euro |
| Reiseleitung | je Reise, umgelegt | 19,00 Euro |
| Einkaufssumme | je Person | 255,00 Euro |
Alle Beträge sind ein Rechenbeispiel. Der Bus kostet im Beispiel 3.510,00 Euro je Reise, die Reiseleitung 855,00 Euro; beide Summen sind durch 45 Teilnehmer geteilt.
Hotel und Eintritte sind variable Kosten, sie fallen mit jeder Person an. Bus und Reiseleitung sind fixe Kosten der Reise, sie bleiben bei 30 Teilnehmern so hoch wie bei 45. Diese Trennung entscheidet über die Gewinnschwelle.
Vom Einkaufspreis zum Verkaufspreis: fünf Schritte
- Einkaufspreise je Person sammeln und Gruppenkosten durch die kalkulierte Teilnehmerzahl teilen.
- Gemeinkosten zuschlagen: Verwaltung, Vertrieb, Buchungswerkzeug, meist acht bis fünfzehn Prozent.
- Wagniszuschlag für Stornierungen, Preissteigerungen und Wechselkurse ansetzen, fünf bis zehn Prozent.
- Gewinnmarge planen, bei Busreisen häufig fünf bis zwölf Prozent.
- Umsatzsteuer auf die Marge rechnen und den Bruttopreis je Person ausweisen.
Die Reihenfolge ist wichtig: Zuschläge gehören auf den Einkauf, nicht auf einen bereits gerundeten Verkaufspreis. Wer 26 Prozent auf 255,00 Euro rechnet, kommt auf 66,30 Euro Aufschlag.
Beispielrechnung für eine Busreise mit 45 Teilnehmern
Show the numbers
| Einkauf: Bus, Hotel, Eintritte, Reiseleitung | 25,500 |
|---|---|
| Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, zusammen 26 Prozent | 6,630 |
| Nettoumsatz | 32,130 |
| Umsatzsteuer auf die Marge | 1,260 |
| Bruttopreis je Person | 33,390 |
Die Marge beträgt 78,90 Euro je Person und enthält 12,60 Euro Umsatzsteuer. Mit 45 Teilnehmern ergibt der Preis einen Umsatz von 15.025,50 Euro. Das ist eine vereinfachte Beispielrechnung.
Für die Gewinnschwelle trennt man fixe und variable Kosten. Variabel sind Hotel und Eintritte mit 158,00 Euro je Person. Fix bleiben Bus und Reiseleitung mit 4.365,00 Euro je Reise. Der Deckungsbeitrag liegt bei 163,30 Euro, die Gewinnschwelle bei 27 Teilnehmern.
Ein gerundeter Verkaufspreis von 339,00 Euro je Person trägt dieselbe Kalkulation und lässt sich einfacher kommunizieren.
Umsatzsteuer und Margenbesteuerung
Pauschalreisen mit fremden Reisevorleistungen werden nach § 25 UStG margenbesteuert. Der Veranstalter kann die Vorsteuer aus Bus, Hotel und Eintritten nicht abziehen. Deshalb rechnet er mit Einkaufspreisen, die die Umsatzsteuer der Leistungsträger enthalten, und versteuert nur die Marge.
Für einzeln gebuchte Leistungen gelten andere Sätze. Übernachtung, Frühstück und Gastronomie werden steuerlich unterschiedlich behandelt; der DEHOGA Bundesverband fasst die geltenden Mehrwertsteuersätze im Gastgewerbe zusammen.
Preise rechtssicher bilden
§ 651a BGB regelt die vertragstypischen Pflichten beim Pauschalreisevertrag. Ein Paket aus mindestens zwei Reiseleistungen, etwa Busfahrt und Hotel, löst diese Pflichten aus. Der ausgewiesene Preis muss alle vereinbarten Leistungen abdecken, Nachforderungen sind nur in engen Grenzen zulässig.
Preisänderungen nach Vertragsschluss sind nur zulässig, wenn der Reisevertrag sie ausdrücklich vorsieht. Ein Puffer im Wagnisblock ist günstiger als ein späterer Aufschlag, weil er die Kalkulation stabil hält.
Puffer statt Nachträge: Das Statistische Bundesamt weist monatlich die Preisentwicklung im Gastgewerbe und die Übernachtungszahlen aus. Diese Reihen sind eine Grundlage für Preisgleitklauseln und für die Frage, wie viel Wagnis nötig ist.
Typische Kalkulationsfehler
- Einkaufspreise ohne Umsatzsteuer einsetzen, obwohl die Vorsteuer bei Margenbesteuerung nicht abziehbar ist.
- Gruppenkosten durch die gebuchte statt durch die kalkulierte Teilnehmerzahl teilen.
- Wagnis auf den Verkaufspreis statt auf den Einkauf rechnen.
- Reiseleitung nur mit Tagessatz ansetzen und Vor- und Nachbereitung vergessen.
- Preis auf glatte Endziffer runden, bevor alle Zuschläge eingerechnet sind.
Häufige Fragen
Wie hoch sollte der Wagniszuschlag ausfallen?
Fünf bis zehn Prozent des Einkaufs sind üblich. Bei langem Vorlauf oder hohem Stornorisiko liegt der Ansatz am oberen Rand.
Ab wie vielen Teilnehmern lohnt sich eine Busreise?
Im Rechenbeispiel liegt die Gewinnschwelle bei 27 Teilnehmern. Darunter deckt der Erlös die fixen Kosten für Bus und Reiseleitung nicht.
Wann greift die Margenbesteuerung?
Wenn der Veranstalter fremde Reisevorleistungen einkauft und dem Kunden als Paket verkauft. Selbst erbrachte Leistungen fallen nicht darunter.
Muss der angezeigte Preis die Umsatzsteuer enthalten?
Gegenüber Endkunden ist der Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer anzugeben. Zuschläge und Nebenkosten dürfen nicht erst im Kleingedruckten auftauchen.