Reiseveranstalter
Teil von Welche Buchungswerkzeuge decken Zahlung, Gastmeldung und Statistik im Tourismus ab?
Wie Sie Zahlungsdienstleister ins Buchungssystem einbinden
Zahlungsdienstleister ins Buchungssystem einbinden: Schnittstellen, Gebühren in Prozent und Euro, PSD2 und BaFin als Aufsicht, Schrittfolge und Beispielrechnung.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Drei Wege führen in die Buchung: Hosted Checkout, fertiges Plugin oder eigene API-Anbindung.
- Jede Transaktion kostet Prozent plus Fixbetrag, Beispiel: 1,99 % + 0,35 € bei PayPal im Inland.
- PSD2 verlangt die starke Kundenauthentifizierung, in Deutschland beaufsichtigt die BaFin die Zahlungsinstitute.
- Webhooks melden den Zahlungsstatus, idempotente Verarbeitung verhindert Doppelbuchungen.
- Bei Kleinbeträgen dominiert der Fixbetrag, prüfen Sie deshalb Ihre Anzahlungsquote.
Schnittstellen: drei Wege in die Buchung
Ein Buchungssystem kennt zwei Zustände, die zählen: offen oder bezahlt. Damit der Wechsel zuverlässig gelingt, braucht es eine klar definierte Verbindung zwischen Buchungsstrecke und Zahlungsdienstleister.
- Hosted Checkout: Der Gast zahlt auf einer Seite des Anbieters. Kartendaten erreichen Ihren Server nie, der PCI-Aufwand sinkt.
- Plugin oder Modul: Die fertige Anbindung für Ihr Buchungssystem ist schnell eingerichtet, bindet Sie aber an die Zahlungsarten des Anbieters.
- Eigene API: Sie steuern Zahlung, Erstattung und Status per Server-zu-Server-Aufruf. Das kostet Entwicklungszeit und bringt die größte Freiheit.
Den Abschluss melden Webhooks. Der Dienstleister ruft Ihren Endpunkt auf, sobald eine Zahlung bestätigt, abgelehnt oder zurückgebucht wird. Verarbeiten Sie jedes Ereignis idempotent und nutzen Sie die Transaktions-ID als Schlüssel, sonst kann ein doppelt zugestellter Webhook dieselbe Buchung zweimal bezahlt markieren.
Für die Auswahl der Bausteine lohnt ein Blick in die Bitkom-Mediathek mit Leitfäden zu Buchungssystemen und Digitalisierung.
Planen Sie zwei Zeitpunkte ein: die Autorisierung, die den Betrag auf der Karte reserviert, und den Einzug, der ihn abbucht. Bei Anzahlung plus Restzahlung vor Ort brauchen Sie beide Schritte getrennt, weil Reservierungen je nach Bank nach wenigen Tagen verfallen.
Gebühren: Prozent plus Fixbetrag je Transaktion
Jede Transaktion besteht aus einem Prozentsatz und einem Fixbetrag. Der Prozentsatz deckt Interchange, Scheme-Gebühren und die Marge des Anbieters, der Fixbetrag die Abwicklung. Bei kleinen Beträgen wirkt der Fixbetrag überproportional.
| Anbieter | Einbindung | Gebühr je Karte in der Standardkondition |
|---|---|---|
| PayPal | Buttons, SDK, Plugin | 1,99 % + 0,35 € im Inland |
| Stripe | API, Hosted Checkout, Plugin | 1,50 % + 0,25 € für Karten aus dem EWR |
| Adyen | API, Interchange-plus-plus | Kartengebühr plus Aufschlag, individuell verhandelt |
| SEPA-Lastschrift | Mandat und API | deutlich unter Kartenzahlung, Fixbetrag bleibt |
Die genannten Sätze stammen aus den veröffentlichten Standardpreislisten und sinken bei Volumen selten automatisch, sondern nach Verhandlung. Karten außerhalb des EWR kosten mehr, Fremdwährungen kommen mit einem Aufschlag von rund einem bis zwei Prozent hinzu. Erstattungen kosten meist den Fixbetrag erneut.
Auszahlungen erreichen Ihr Konto je nach Anbieter täglich, wöchentlich oder erst nach 14 Tagen; dieser Rhythmus gehört in die Liquiditätsplanung.
Welche Entgelte ein Zahlungsdienstleister vereinbaren darf, regelt der Zahlungsdienste-Abschnitt des BGB, unter anderem § 675c BGB.
PSD2, starke Kundenauthentifizierung und BaFin
Seit der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) muss der Zahler bei elektronischen Zahlungen grundsätzlich stark authentifiziert werden: zwei von drei Faktoren aus Wissen, Besitz und Biometrie. Im Netz übernimmt das 3-D Secure.
Für Kleinbeträge gelten Ausnahmen. Zahlungen unter 30,00 € bleiben ohne Abfrage, solange höchstens 100,00 € oder fünf Zahlungen seit der letzten Authentifizierung zusammenkommen.
In Deutschland beaufsichtigt die BaFin die Zahlungsinstitute und führt sie in ihrer Institutsdatenbank. Prüfen Sie vor Vertragsabschluss, ob Ihr Anbieter dort steht und ob er Kontoinformationen abrufen darf. Die Deutsche Bundesbank erklärt die Grundlagen des unbaren Zahlungsverkehrs.
Wer Zahlungen im eigenen Namen einzieht und Fremdgeld hält, sollte mit der Steuerberatung klären, ob das Modell noch Handelsgeschäft oder bereits erlaubnispflichtiger Zahlungsdienst ist.
In fünf Schritten einbinden
Die Reihenfolge folgt den Abhängigkeiten: erst die Zahlungsarten, dann der Vertrag, dann die Technik, zuletzt die Buchhaltung.
- Zahlungsarten festlegen: Karte, SEPA-Lastschrift, Wallet und Vorkasse, dazu Anzahlungsquote und Höchstbetrag je Buchung.
- Angebote schriftlich vergleichen: Prozent, Fixbetrag, Erstattung, Rückbuchung, Auszahlungsrhythmus und Vertragslaufzeit.
- Testkonto anlegen, Schlüssel für Test und Live trennen und Webhook-Endpunkt mit Signaturprüfung registrieren.
- Zahlungsstatus an ein eigenes Feld im Buchungssystem binden und Ereignisse über die Transaktions-ID entdoppeln.
- Auszahlungsberichte täglich gegen Buchungen abgleichen und Gebühren in der Buchhaltung getrennt erfassen.
Beispielrechnung für eine Gästeführung
Eine Führung kostet 60,00 €. Bei Karte über Stripe zahlt der Betrieb 1,50 % von 60,00 €, also 0,90 €, plus 0,25 €. Das sind 1,15 € oder 1,92 % des Umsatzes. Über PayPal fallen 1,99 %, also 1,19 €, plus 0,35 € an, zusammen 1,54 € oder 2,57 %.
Beträgt die Anzahlung nur 5,00 €, kostet die Stripe-Transaktion 0,08 € plus 0,25 €, also 0,33 € und damit 6,50 % des Betrags. Kleine Anzahlungen sind teuer.
Häufige Fragen
Müssen alle Onlinezahlungen stark authentifiziert werden?
Grundsätzlich ja. Ausgenommen sind Kleinbeträge unter 30,00 € bis zu einer Summe von 100,00 € oder fünf Zahlungen, außerdem Ausnahmen für vertrauenswürdige Empfänger.
Welche Unterlagen verlangt ein Zahlungsdienstleister?
Üblich sind Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, Bankverbindung, Umsatzsteuer-ID, Ausweisdokumente der Geschäftsführung und eine Website mit AGB, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung.
Kostet eine Erstattung zusätzlich Gebühren?
Bei den meisten Anbietern bleibt der Fixbetrag der ursprünglichen Zahlung einbehalten. Ob der Prozentsatz zurückerstattet wird, steht im Vertrag.
Reicht ein Plugin für die Einbindung?
Für einzelne Zahlungsarten und einfache Buchungsstrecken ja. Sobald Sie mehrere Anbieter vergleichen, Teilzahlungen oder eigene Rechnungslogik brauchen, ist eine API-Anbindung sinnvoll.