Reiseveranstalter
Teil von Buchungssysteme für Reiseveranstalter im Vergleich mit Anbietern und Preisen
Reiseveranstalter Risikomanagement: Absicherung und Rücklagen
Risikomanagement Reiseveranstalter: Stornowellen, Wetterausfälle und Insolvenz absichern mit Reisesicherungsfonds, Veranstalterhaftpflicht, Avalrahmen und Rücklagen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Größte Risiken sind Stornowellen, Wetterausfälle und ausfallende Leistungsträger.
- Kundengeld sichert der Deutsche Reisesicherungsfonds oder ein Sicherungsschein ab.
- Veranstalterhaftpflicht vermitteln Makler wie die Ecclesia Gruppe, gezeichnet unter anderem von Zurich.
- Rücklagen gehören auf Tagesgeld und in Geldmarktfonds, nicht in illiquide Anlagen.
- Bei 5 Mio € Umsatz kostet das Risikopaket rund 485.500 € im Jahr.
Risiken bewerten: Stornowellen, Wetterausfälle, Insolvenz
Stornowellen sind der wahrscheinlichste Schadenfall. Sie entstehen binnen weniger Tage, ausgelöst durch Reisewarnungen des Auswärtigen Amts oder durch Unwetterlagen. Die Stornoquote springt dann kurzfristig von 5 auf 15 Prozent. Bei 5 Mio € Jahresumsatz entspricht ein Prozentpunkt 50.000 €.
Zehn zusätzliche Prozentpunkte kosten 500.000 € Umsatz und mindestens 100.000 € Anzahlungen, die nicht zurückzuholen sind.
Wetterausfälle treffen einzelne Saisonwochen, nicht das ganze Jahr. Schneemangel im Winter oder Hitzewellen im Sommer erzwingen Ersatzprogramme. Nach Beispielrechnung kostet das 40 bis 90 € je Gast und Tag. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist hoch, die Schadenhöhe bleibt begrenzt.
Insolvenzen von Leistungsträgern sind seltener, aber teuer. Fällt ein Hotel, eine Fluggesellschaft oder ein Busunternehmen aus, muss der Veranstalter Ersatz beschaffen und Anzahlungen abschreiben. Bei 300 betroffenen Gästen und 900 € Ersatzaufwand je Person summiert sich ein Fall auf 270.000 €.
Auch die eigene Zahlungsunfähigkeit ist ein Risiko. Die Pflichten zur Insolvenzabsicherung nach § 651k BGB verpflichten Veranstalter, Reisende abzusichern. Doppelzahlungen an Leistungsträger und Gast sind zu vermeiden.
Absicherung: Reisesicherungsfonds, Haftpflicht, Avalrahmen
Die zentrale gesetzliche Pflicht ist die Absicherung der Kundengelder. Seit dem 1. November 2021 läuft sie für die meisten Veranstalter über den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) mit Sitz in Bonn. Der Fonds verlangt einen Sicherungsnachweis und einen Beitrag, der sich am Reisepreis bemisst; der Regelsatz liegt bei 1 Prozent. Bei 5 Mio € Reisepreiserlös ergibt das 50.000 € im Jahr.
Alternativ lässt das Gesetz einen Sicherungsschein eines Versicherers oder Kreditinstituts zu. Ob ein Angebot Reiseveranstaltung oder Reisevermittlung ist, entscheidet über Haftung und Versicherungsbedarf; die Abgrenzung von Reiseveranstaltung und Reisevermittlung nach § 651c BGB nennt die Kriterien.
Die Veranstalterhaftpflicht deckt Personen- und Vermögensschäden aus der Reisetätigkeit, etwa bei Organisationsmängeln. Vorgeschrieben ist sie nicht. Reiseveranstalter-Policen vermittelt die Ecclesia Gruppe aus Detmold, gezeichnet werden sie unter anderem von Zurich. Für die Prämie gelten 0,05 Prozent des Umsatzes, bei 5 Mio € also 2.500 € im Jahr.
Den Avalrahmen stellt die Hausbank, weil Fonds und Versicherer Sicherheiten verlangen. 1,5 Mio € Rahmen kosten bei 1 Prozent Avalprovision 15.000 € jährlich, dazu kommt ein Bereitstellungsentgelt. Kleineren Häusern helfen Bürgschaftsbanken der Länder wie die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen.
Wer nur vermittelt, unterliegt anderen Pflichten; maßgeblich sind die Pflichten und Haftung bei Reisevermittlungsverträgen nach § 651a BGB.
Rücklagen bilden: Tagesgeld, Geldmarktfonds und Plan B
Fünf Schritte im Jahreszyklus:
- Risikoinventar erstellen: Szenario, Eintrittswahrscheinlichkeit, Schadenhöhe in Euro.
- Schadensummen den kurzfristig verfügbaren Mitteln gegenüberstellen.
- Rücklagenziel festlegen, Orientierung sind 5 bis 10 Prozent des Umsatzes.
- Deckungssummen prüfen und Lücken in der Police schließen.
- Sicherungsnachweis, Avalrahmen und Prämien mit Fonds, Bank und Versicherer verhandeln.
Rücklagen müssen kurzfristig verfügbar bleiben. Geeignet sind Tagesgeld, Geldmarktfonds und Geldmarkt-ETFs wie der Xtrackers II EUR Overnight Rate Swap (ISIN LU0290358497), der den Zins des €STR abbildet. Illiquide Anlagen, Immobilien und lange laufende Rentenfonds scheiden aus.
Ein Plan B gehört dazu: Wer die Rücklage im Herbst für den Katalog ausgibt, hat sie im Frühjahr nicht für Stornokosten.
Rechenbeispiel: Risikobudget bei 5 Mio € Umsatz
| Position | Annahme | Betrag pro Jahr |
|---|---|---|
| Risiko-Rücklage | 8 Prozent vom Umsatz | 400.000 € |
| Beitrag Reisesicherungsfonds | 1 Prozent vom Reisepreis | 50.000 € |
| Veranstalterhaftpflicht | 0,05 Prozent vom Umsatz | 2.500 € |
| Avalprovision | 1 Prozent auf 1,5 Mio € Rahmen | 15.000 € |
| Ersatzflüge und Umbuchungen | 20 Fälle mit je 900 € | 18.000 € |
Alle Beträge sind Nettoangaben ohne Umsatzsteuer, Versicherungsprämien und Avalprovisionen sind umsatzsteuerfrei. Rücklagen binden Kapital, Versicherungen und Avalkosten bleiben klein. Wer unter 5 Prozent ansetzt, finanziert Stornowellen aus dem laufenden Betrieb.
Häufige Fragen
Welche Absicherung ist für Reiseveranstalter Pflicht?
Pflicht ist die Absicherung der Kundengelder, über den Reisesicherungsfonds oder einen gleichwertigen Sicherungsschein. Veranstalterhaftpflicht und Rücklagen sind nicht vorgeschrieben, aber nötig.
Wie hoch sollten die Rücklagen sein?
Als Orientierung dienen 5 bis 10 Prozent des Jahresumsatzes, bei 5 Mio € Umsatz also 250.000 bis 500.000 €, kurzfristig verfügbar.
Wer bietet Veranstalterhaftpflicht an?
Vermittelt wird sie von Spezialmaklern wie der Ecclesia Gruppe aus Detmold, gezeichnet unter anderem von Zurich.
Was kostet ein Avalrahmen?
In der Beispielrechnung 1 Prozent Avalprovision auf 1,5 Mio €, also 15.000 € im Jahr, plus Bereitstellungsentgelt der Bank und Bürgschaftsgebühr.
Was passiert bei einer Insolvenz des Veranstalters?
Reisende prüfen ihre Ansprüche über den Sicherungsschein; die Verbraucherzentrale bündelt Hinweise zu Kredit, Schulden und Insolvenz. Ersatzbeschaffungen für ausgefallene Leistungsträger trägt der Veranstalter selbst.