Reisevermittlung
Teil von Reisevermittlung Verträge: Pflichten, Haftung und Widerruf
Reisevermittler Registrierung: Voraussetzungen und Nachweise
Reisevermittler Registrierung: Erlaubnispflicht nach § 34d GewO, zuständige Behörden, nötige Nachweise und Gebühren in Euro pro Verfahren im Überblick.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Wer gewerbsmäßig Pauschalreisen oder verbundene Reiseleistungen vermittelt, braucht die Erlaubnis nach § 34d GewO.
- Zuständig ist in der Regel das Gewerbe- oder Ordnungsamt der Kommune, in Bayern die IHK.
- Reisevermittler belegen Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse, eine Sachkundeprüfung verlangt das Gesetz von ihnen nicht.
- Die Erlaubnis kostet je nach Bundesland meist zwischen 50 und 300 Euro, die Sachkundeprüfung für Veranstalter etwa 200 bis 400 Euro.
- Reiseveranstalter brauchen zusätzlich einen Reisesicherungsschein.
Erlaubnispflicht nach § 34d GewO
Die Einzelnorm § 34d GewO unterscheidet Reiseveranstalter und Reisevermittler. Beide brauchen eine Erlaubnis, wenn sie gewerbsmäßig Pauschalreisen oder verbundene Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a ff. BGB anbieten oder vermitteln. Grundlage ist die Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302, die der deutsche Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch umgesetzt hat.
Wer ausschließlich einzelne Reiseleistungen vermittelt, etwa ein Flugticket oder eine Hotelübernachtung, fällt nicht unter die Erlaubnispflicht. Diese Abgrenzung ist die erste Entscheidung im Gründungsprozess, weil sie über Antrag, Nachweise und Kosten bestimmt.
Zuständige Behörden und Kammern
Die Erlaubnis erteilt die nach Landesrecht zuständige Stelle. In den meisten Bundesländern ist das die Gemeinde, also das Gewerbe- oder Ordnungsamt am künftigen Betriebssitz. In Bayern nehmen die Industrie- und Handelskammern diese Aufgabe wahr, dort reicht man den Antrag bei der IHK ein. Die bundesweiten Vorgaben fasst das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zusammen.
Unabhängig davon sind die IHKs die Stelle für die Sachkundeprüfung, die Reiseveranstalter nachweisen müssen. Für Reisevermittler führt die IHK keine Prüfung durch, sie berät aber zu Formularen, Fristen und Unterlagen.
Nachweise für den Antrag
Geprüft werden zwei Maßstäbe: Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse. Üblich sind folgende Unterlagen.
| Nachweis | Wofür | Ausstellende Stelle |
|---|---|---|
| Führungszeugnis, Belegart O | Zuverlässigkeit | Bundesamt für Justiz über die Meldebehörde |
| Auskunft aus dem Gewerbezentralregister | Zuverlässigkeit | Bundesamt für Justiz |
| Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis | Vermögensverhältnisse | Amtsgericht am Wohnsitz |
| Bescheinigung in Steuersachen | Vermögensverhältnisse | Finanzamt |
| Erklärung des Insolvenzgerichts | Vermögensverhältnisse | Insolvenzgericht |
Bei juristischen Personen und Personengesellschaften kommen Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag und Nachweise für alle gesetzlichen Vertreter hinzu. Nach der Erteilung folgt der kaufmännische Teil: Die IHK München veröffentlicht Hinweise zur Kalkulation und Preisgestaltung, die auch Vermittler bei der Preisbildung heranziehen können.
Die Registrierung in fünf Schritten
- Erlaubnispflicht prüfen und zuständige Behörde für den Betriebssitz ermitteln.
- Nachweise beschaffen: Führungszeugnis, Registerauskünfte, Steuerbescheinigung.
- Antrag mit Formular, Lebenslauf und Anlagen einreichen.
- Gebührenbescheid abwarten, Gebühr zahlen und Erlaubnis entgegennehmen.
- Gewerbe anmelden und die Erlaubnis im Geschäftsverkehr vorhalten.
Gebühren in Euro pro Verfahren
Eine bundesweit einheitliche Gebühr gibt es nicht, weil die Länder die Sätze festlegen. Nach den geltenden Gebührenordnungen liegt die Erlaubnis meist zwischen 50 und 300 Euro, abhängig vom Prüfaufwand und von der Zahl der geprüften Personen. Die Sachkundeprüfung für Reiseveranstalter kostet je nach Kammer etwa 200 bis 400 Euro, die Sachkunde selbst entfällt bei Vermittlern.
Dazu kommen Auslagen im unteren zweistelligen Eurobereich, etwa für Führungszeugnis und Registerauskünfte. Stand dieser Angaben ist die geltende Fassung des § 34d GewO; konkrete Sätze, Formulare und Bearbeitungszeiten nennt die zuständige Stelle auf Anfrage.
Häufige Fragen
Brauchen Reisevermittler eine Sachkundeprüfung?
Nein. § 34d GewO verlangt den Sachkundenachweis für Reiseveranstalter. Vermittler belegen Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse, eine Prüfung bei der IHK entfällt.
Wie lange dauert die Erlaubnis?
Das hängt von der Behörde ab. Bei vollständigen Unterlagen rechnen viele Antragsteller mit zwei bis acht Wochen, unvollständige Anträge verlängern das Verfahren.
Gilt die Erlaubnis in ganz Deutschland?
Ja, sie wird für die Bundesrepublik erteilt. Wer an mehreren Standorten tätig ist, beantragt sie am Hauptsitz und meldet dort auch das Gewerbe an.
Was droht bei Vermittlung ohne Erlaubnis?
Die Tätigkeit ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld belegt oder untersagt werden. Zusätzlich fehlt der Nachweis gegenüber Veranstaltern und Zahlungsdienstleistern.